Elternschaft
Eltern haben die Möglichkeiten, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
- Klassenpflegschaft
- Klassenkonferenz
- Schulpflegschaft
- Schulkonferenz
Die Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft wird aus allen Eltern einer Klasse gebildet und berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse bereffen. Sie ist dabei an Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden, kann aber auch Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus allen Vorsitzenden der Klassenpflegschaft zusammen. An den Sitzungen nehmen die Stellvertreter, die Schulleitung sowie die Leiterin des OGS-Teams mit beratender Stimme teil.
Die Schulpflegschaft soll die Interessen aller Eltern der Schule vertreten. Wenn eben möglich sollen Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, zuvor in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
Die Schulpflegschaft kann auch von sich aus Anträge an die Schulkonferenz stellen, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. In der Grundschule gehören ihr die gewählten Elternvertreter und Vertreter der Lehrkräfte zu gleichen Teilen an. Die Schulleitung hat den Vorsitz (ohne Stimmrecht). Nur bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Schulleitung.
Die Schulkonferenz entscheidet über alle Aspekte, die für die Schule wichtig sind, z. B.: Erlass einer Schulordnung, Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit, etc.